Das Jahr 2024 wird wieder viele Veränderungen in verschiedenen Bereichen mit sich bringen. Einige Dinge werden teurer, aber es gibt auch finanzielle Erleichterungen. Eine Übersicht über die Änderungen ab Januar finden Sie hier.
Ab Januar 2024 tritt das Bauenergiegesetz in Kraft
Am 1. Januar 2024 tritt das viel diskutierte Energiewet Bouw in Kraft. Diese Änderung hat Auswirkungen auf alle Gebäudeeigentümer und ihren Energiebedarf. Das Gesetz bestimmt unter anderem, dass Öl- und Gasheizungsanlagen bis 2044 betrieben werden dürfen. Neue Heizsysteme müssen zu mindestens 65 Prozent von erneuerbaren Energiequellen wie Fotovoltaik, Bioöl, Biogas oder Holzpellets angetrieben werden.
Ab Januar 2024 steigt der CO2-Preis
Der CO2-Preis steigt ab dem 1. Januar auf 40 Euro pro Tonne, was das Tanken und Heizen mit Öl oder Gas teurer macht.
Änderung ab 2024 für Arbeitnehmer: Anhebung des Mindestlohns
Der Mindestlohn in Deutschland wird im Januar 2024 erhöht. Er steigt von den aktuellen 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Diese Änderung hat nicht nur Auswirkungen auf die hauptberuflich versicherten Arbeitnehmer, sondern auch auf Mini-Jobber. Für sie steigt die Verdienstgrenze um 18 Euro auf 538 Euro.
Gleichzeitig haben einige Branchen eigene Mindestlöhne, die höher sind als der allgemeine Satz. Ab Januar steigen beispielsweise die Löhne für Dachdecker, Gebäudereiniger und im Elektrohandel. Auch Maler, Lackierer und Gerüstbauer folgen im April bzw. Oktober 2024.
Ab 2024 steigt der Mindestlohn für Auszubildende und Pflegepersonal
Auszubildende können ab 2024 eine positive Veränderung in ihren Finanzen erwarten. Das Mindestgehalt steigt ab Januar. Ausbildungsverträge dürfen dann im ersten Ausbildungsjahr nicht mehr unter der Grenze von 649 Euro liegen. Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 766 Euro und im dritten Ausbildungsjahr mindestens 876 Euro.
Mitarbeiter in der Altenpflege erhalten ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt auf 19,50 Euro für Pflegepersonal, auf 16,50 Euro für examinierte Pflegehelfer und auf 15,50 Euro für Pflegehelfer.
Im Jahr 2024 wird die Obergrenze für Mini-Jobs angehoben
Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Obergrenze für sogenannte Mini-Jobs. Diese wird ab Januar von 520 auf 538 Euro pro Monat angehoben.
Für Leistungsempfänger und Sozialhilfeempfänger ändert sich dies ab 2024
Etwa 5,5 Millionen Empfänger von Sozial- oder Bürgerhilfe erhalten ab Januar 2024 mehr Geld. Die Änderung wird wie folgt verteilt:
- Alleinstehende erhalten 61 Euro mehr, also 563 Euro pro Monat.
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 471 Euro statt der früheren 420 Euro.
- Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag erhalten 357 Euro.
- Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren erhalten 390 Euro.
Änderung für Familien ab 2024
Anpassung der Düsseldorfer Tabelle im neuen Jahr. Ab nächstem Jahr steigt der Unterhalt für getrennte Familien. Jeder, der Unterhalt zahlen muss, muss in allen Altersgruppen mit einer Erhöhung des Mindestunterhalts rechnen:
- Für Kinder bis 6 Jahre: 480 Euro (anstatt 437 Euro)
- Für Kinder bis 12 Jahre: 551 Euro (statt 502 Euro)
- Für Kinder bis zur Volljährigkeit: 645 Euro (statt 588 Euro)
Andererseits nimmt auch der persönliche Bedarf zu. Ab nächstem Jahr wird dieser 1200 Euro (für nicht arbeitende Unterhaltsschuldner) oder 1450 Euro (für arbeitende Unterhaltsschuldner) betragen. Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich überprüft. Sie ist nicht rechtlich bindend, wird aber immer als Maßstab bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen verwendet.
Ab 2024 ändern sich die Regelungen zur Elternzeitbeihilfe
Das Kabinett hat ab 2024 Änderungen bei der Elternzeitbeihilfe geplant. Die Neuerung ist wichtig für Paare, die ab dem 1. April 2024 ein Kind bekommen: Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elternzeitbeihilfe sinkt dann von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr. Ein Jahr später soll die Grenze bei 175.000 Euro liegen. Für Alleinerziehende sinkt sie im April auf 150.000 Euro.
Auch für die Partnermonate während der Elternzeit ist eine Änderung geplant: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate verlängert werden, wenn die Eltern die Betreuung teilen. Zukünftig muss jedoch mindestens einer der Partnermonate von einer Person alleine genommen werden, wodurch beide Elternteile nur noch einen Monat Elternzeit nehmen können.
Änderungen für Rentner ab 2024 – wahrscheinlich mehr Geld
Für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland wird das neue Jahr spannend. Sie erhalten wahrscheinlich 3,5 Prozent mehr Geld, wie das Verbraucherzentrum Nordrhein-Westfalen auf Basis des Entwurfes des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung für 2023 berechnet hat.
So hat sich bereits geändert, dass Menschen, die wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Rente gehen, ab 2024 mehr verdienen können. Nächsten Frühling wird endgültig über die Anpassung entschieden.
Zum Jahreswechsel steigt das Rentenalter
Um den Jahreswechsel wird das reguläre Rentenalter auf 66 Jahre angehoben. Dies gilt für rentenversicherte Personen, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene steigt das Rentenalter in Schritten von zwei Monaten, was bedeutet, dass sie länger arbeiten müssen oder Abschläge akzeptieren müssen, wenn sie früher in Rente gehen wollen.
Ab 2024 steigt der Grundfreibetrag
Im letzten Jahr wurde die Einkommensgrenze angepasst, bis zu der keine Steuern gezahlt werden müssen. Auch dieser sogenannte Grundfreibetrag ändert sich 2024: für Alleinstehende steigt er von 10.908 Euro auf 11.604 Euro; für Verheiratete liegt die Grenze bei 23.208 Euro.
Zusätzlich steigt der Kinderfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern von 6.024 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Für getrennt lebende Eltern ist dies die Hälfte.
Neu ab 1. Januar: Höhere Einkommen zahlen höhere Sozialbeiträge
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen steigen im nächsten Jahr deutlich an. Höhere Einkommen müssen dann höhere Sozialbeiträge zahlen. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sind dann Beiträge bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7.550 Euro in Westdeutschland und 7.450 Euro in Ostdeutschland fällig. Zuvor lag die Grenze bei 7.300 Euro im Westen und 7.100 Euro im Osten.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt ab Januar 2024 bundesweit auf 5.175 Euro. Die Pflichtversicherungsgrenze muss daher auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mehr verdient, kann bei Bedarf eine private Krankenversicherung abschließen.
Ab 2024 steigt der Pflegezuschlag
Der Pflegezuschlag für die häusliche Pflege wird um fünf Prozent erhöht. Je nach Pflegestufe bedeutet das 16 bis 45 Euro mehr pro Monat. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Ab 2024 haben alle, die Angehörige pflegen, Anspruch auf einen Pflegezuschlag von zehn Arbeitstagen pro pflegebedürftiger Person.
Der Pflegefonds erhöht nächstes Jahr die Zuschläge
Auch für Menschen, die häusliche Pflege benötigen, gibt es Erleichterungen: der Pflegefonds erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim beträgt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Für Autofahrer ändert sich das ab 2024
Ab dem 7. Juli müssen neu zugelassene Autos in Deutschland mit einem sogenannten Ereignisdatenrekorder ausgestattet sein. Ähnlich wie die Black Box in Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die nach einem Unfall ausgelesen werden können, um die Situation zu klären.
Außerdem müssen Fahrer ab Oktober 2024 bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpensymbol auf ihrem Auto montieren. Die sogenannten M+S-Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Mautpflicht für kleinere Lieferwagen
Ab dem 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Lieferwagen, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Bisher galt dies ab 7,5 Tonnen.
Die Richtlinien für die Finanzierung von Elektroautos werden 2024 strenger
Die Richtlinien für die Finanzierung von Elektroautos werden 2024 strenger: Fahrzeuge mit einem Netto-Katalogpreis des Basismodells bis 45.000 Euro werden finanziert. Es ist maximal eine Bundesfinanzierung von 3.000 Euro möglich. Es ist jedoch unklar (Stand Mitte Dezember), was mit dem Programm nach dem Haushaltsurteil von Karlsruhe weiter geschehen wird.
Neu ab 2024: Legalisierung von Cannabis
Am 1. April 2024 tritt eine viel diskutierte Änderung in Kraft: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum besitzen. Im privaten Bereich sollten maximal 50 Gramm Eigenprodukte erlaubt sein. Drei Pflanzen dürfen privat angebaut werden. Cannabisclubs für den gemeinschaftlichen Anbau sollen dann ab dem 1. Juli möglich sein. Die notwendige Resolution des Bundestages über diese Ampelpläne ist jedoch noch in Bearbeitung.
Ab 2024 wird der Klinische Atlas wieder eingeführt
Welche Leistungen und welche Qualität der Behandlung bietet ein Krankenhaus? Ab April können Bürger diese Informationen wahrscheinlich auf einem Online-Portal nachlesen. Der sogenannte Transparenzführer soll als interaktives Portal verständliche Informationen darüber bieten, was an rund 1.700 Klinikstandorten im ganzen Land verfügbar ist.
E-Rezept wird Pflicht
Ab Januar sind Vertragsärzte verpflichtet, elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen. Versicherte haben drei Möglichkeiten zur Einlösung: über die App, auf Papier oder mit ihrer Gesundheitskarte.
Änderungen beim Brustkrebs-Screening
Die Obergrenze für das kostenlose Brustkrebs-Screening für Personen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung wird von 69 auf 75 Jahre erhöht. Die neue Regelung soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Änderung ab 2024: Restaurantbesuche werden teurer
Diese Änderung trifft Restaurantbesucher hart. Ab dem 1. Januar 2024 gilt in der Gastronomie wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt des temporären 7 Prozent. Essen gehen könnte also teurer werden.
Die Herkunft des Fleisches muss auf dem Etikett angegeben werden
Wer unverpacktes Fleisch an der Theke oder auf dem Markt kauft, hat mehr Klarheit über dessen Herkunft. Ab dem 11. Februar wird die Pflichtkennzeichnung auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgeweitet. Bisher galt dies nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Das Pfand wird auf Milch in Plastikflaschen ausgeweitet
Ab dem 1. Januar gilt auch ein Pfand für Milch oder Milchmischgetränke, die in Plastikflaschen verkauft werden.
Neu ab 2024: Verbot von Deckeln für bestimmte Getränke
Um die Verschmutzung in der Landschaft zu bekämpfen, werden ab dem 3. Juli lose Deckel auf bestimmten Getränken verboten. Dies gilt für Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – wie Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Inhalt bis zu drei Litern.
Einheitliche Ladekabel kommen Ende dieses Jahres
Diese Änderung minimiert die Kabelüberflutung zu Hause erheblich. Ab Dezember 2024 müssen neue Mobiltelefone, Tablets, Kopfhörer und alle elektronischen Geräte mit einem USB-Anschluss endlich keine unterschiedlichen Lademöglichkeiten mehr haben, sondern stattdessen einheitlich mit USB-C ausgestattet sein. Die entsprechende Regelung tritt ab dem 28. Dezember 2024 in Kraft und gilt für alle Marken und Geräte, die in der EU verkauft werden.
Ende des Kinderreisepasses ab 2024
Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das Dokument, das derzeit für Kinder unter zwölf Jahren verfügbar ist, wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Möglichkeit, weltweit zu reisen, ersetzt. Dies bedeutet höhere Kosten für Eltern, da der elektronische Reisepass 37,50 Euro kostet und teurer ist als der bisherige Kinderreisepass für 13 Euro.
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